Schon der Verdacht einer Straftat kann für den Beschuldigten existenzielle Folgen haben – beruflich und privat. Professionelle Strafverteidigung schützt vor Verurteilung und kann das Ausmaß der Strafverfolgung begrenzen. Der Schutz der Mandanten ist mein oberstes Ziel. Wer von Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren als Beschuldigter geführt wird, sollte sich unverzüglich beraten bzw. vertreten lassen.
Ich vertrete seit mehreren Jahren Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts.
Das macht einen guten Strafverteidiger aus:
- Der Strafverteidiger sollte sich schnellstmöglich für Sie Zeit nehmen, wenn möglich noch am gleichen Tag.
- Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an.
- Grundsätzlich kann es nur zwei Arten der Verteidigung geben. Die Freispruchverteidigung und Strafmaßverteidigung – beim Erzielen eines Freispruches kann es auch kontrovers und konfliktträchtig zugehen. Ist das Ziel ein geringes Strafmaß, so ist Fingerspitzengefühl auch mit Aussagen zur Person angebracht. Die Entscheidung trifft immer der Mandant.
- Eine ehrliche und vernünftige Einschätzung der Lage kann erst nach Akteneinsicht abgegeben werden. Sofortige, überraschend optimistische Prognosen sollten daher vom Mandanten kritisch hinterfragt werden.
- Bis zur Akteneinsicht gilt: Keine Aussage!
- Ein Rechtsanwalt bespricht mit dem Mandanten von vorneherein alle Aspekte des Mandats. Dazu gehören auch die Kosten für die Beauftragung.
- Für eine Reihe von Verkehrsdelikten gibt es eine gefestigte Rechtsprechung die ein Verteidiger kennt, weil die Gerichte ähnliche Sachverhalte auch ähnlich bewerten. Wir sagen Ihnen, welche Strafen im Falle eines Schuldspruches zu erwarten sind.