Was ist das? Zunächst hat der Gesetzgeber bestimmt, welche Rechte Arbeitnehmer in Deutschland haben. Es gibt kein Arbeitsgesetzbuch, sondern viele gesetzliche Bestimmungen und Normen, die aufgrund eines Gesetzes verbindlich sind. Das können Tarifverträge sein, auch Betriebsvereinbarungen oder die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. Auch die Bestimmungen Ihres Arbeitsvertrages sind Normen. Ob diese Bestimmungen allerdings wirksam sind (gelten), ist eine andere Frage, die ich gern mit Ihnen bespreche.
Der Gesetzgeber setzt seine Bestimmungen in der Regel nicht durch. Es bleibt dem einzelnen Arbeitnehmer überlassen, seine Rechte durchzusetzen. Manchmal können Gewerkschaften oder Betriebsräte helfen.
Alles hängt von der Initiative des einzelnen Arbeitnehmers ab. Ich helfe Arbeitnehmern, die unsere Hilfe und die Hilfe des Rechts wollen. Häufig geht es um
- Gestaltung von Aufhebungsverträgen
- Kündigung
- Abmahnung
- Überforderung am Arbeitsplatz
- Urlaub und Freizeitausgleich
- variable Vergütung (Zielvereinbarung, Bonus, Prämie, Tantieme, etc.)
- Prüfung/Gestaltung von Arbeitsverträgen
Ich vertrete bundesweit in allen Instanzen (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht).
Am Ende steht oft eine wirtschaftliche Lösung. Wie diese aussieht, wird durch die Rechtsordnung mitbestimmt und welche Motivation der einzelne Arbeitnehmer hat, seine Rechte kennen zu lernen. Dafür bin ich gerne da.
Ich möchte dafür arbeiten, dass Sie Ihr Recht bekommen.