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Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass durch meine Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Borna meine anwaltliche Zulassung ruht und ich keine Mandanten juristisch vertrete.

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... zum Thema HOMEOFFICE

Das Sozialrecht regelt zunächst die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat, damit er ein menschenwürdiges Dasein führen kann, wenn er dazu aus eigener Kraft nicht (mehr) fähig ist.

Hierzu zählt nicht nur der landauf, landab als Hartz IV bekannte Anspruch auf Existenzminimum.

Das Sozialrecht umfasst mehr als das.

Denn nur die wenigsten können sich ohne Hilfe gegen das Krankheitsrisiko gegen den Pflegefall oder gegen den Verlust des Arbeitsplatzes absichern. Im Rahmen des sozialen Rechtsstaates greift der Staat ein. Dieses wird durch die Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) umgesetzt, das auch als Sozialrecht im weiten Sinne bezeichnet werden kann. Hier gilt in den Grundzügen das Versicherungsprinzip, das grob wie folgt ausgestaltet ist: In der Regel wird eine Leistung (z.B. Pflegegeld) dann gewährt, wenn der Bürger zuvor in die entsprechende Versicherung eingezahlt hat.

Das Gegenstück ist das Fürsorgeprinzip: Hier gewährt der Staat Leistungen, die von einem zuvor gezahlten Beitrag unabhängig sind: Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Opferentschädigung usw. Dieser Bereich ist das Sozialrecht im engen Sinne.

Das Sozialrecht ist darüber hinaus aus zweierlei Gründen auch Wirtschaftsrecht.

 

Sozialrecht ist auch Wirtschaftsrecht

Zunächst: Die Leistungen des Sozialrechts müssen finanziert werden. Die Finanzierung erfolgt in der Sozialversicherung in der Regel durch Beiträge. Wer und wieviel zu tragen hat, ist ebenfalls im Sozialrecht geregelt, im Beitragsrecht. In den jeweiligen Büchern der Sozialgesetze finden sich Regelungen zum Wieviel. Das Wer ist im SGB IV festgehalten. Demnach sind die Arbeitgeber allein verantwortlich, dass die Beiträge zu den Sozialversicherungen ordnungsgemäß an den Staat abgeführt werden. Handelt der Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß, wird er allein zum Schadensersatz herangezogen - was im Einzelfall die Insolvenz zur Folge haben kann. Auch das ist Sozialrecht.

Außerdem: Die Gesundheitswirtschaft erzielte eine Bruttowertschöpfung in Höhe von runde 268 Milliarden Euro in rund 230.000 Unterbehmen und Betrieben (2014). Denn alle Sozialleistungen, die nicht in Geld gewährt werden, leisten die Kassen nicht selbst, das übernehmen die sog. Leistungserbringer: Ärzte, Krankenhäuser, Pflegedienste usw. Es behandelt kein bei der Krankenkasse angestellter Arzt, sondern ein niedergelassener Vertragsarzt. Hier gibt es umfangreiche und für jeden Bereich separat vorhandene Verträge, in denen von A bis Z alles geregelt ist. Auch das ist Sozialrecht. Es ist z.B. im sog. Vertragsarztrecht im Recht der Krankenversicherung (SGB V) vorhanden, aber auch im Recht der Pflegeversicherung (Beziehung der Pflegekassen zu den Pflegediensten).

Das Sozialrecht ist schließlich genau wie das Steuerrecht ein sehr dynamischer und komplexer Rechtsbereich. Denn nach jeder Bundestagswahl werden Sozialgesetze neu erlassen, geändert oder abgeschafft - das verwundert nicht angesichts des großen Haushaltsvolumens, mit anderen Worten: Insbesondere bei den Sozialleistungen kann eingespart werden.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass Rechtsanwälte im Sozialrecht tätig sind, um die Bürger unabhängig durch diesen Paragraphen-Dschungel lotsen zu können.

Ihr Weg zu uns

Rechtswanwalt Oliver Urban
Mühlgasse 3b
04552 Borna
Fon: +49 3433 208590
Fax: +49 3433 208591
E-Mail: info@oliver-urban.de
 

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